Montag, 27. Oktober 2014

Jauchzend in der Duldungsstarre







Die Überschrift, die mir so gut gefiel, als sie in einem Gespräch mit einer lieben Freundin sozusagen gekürt wurde, die lässt mir beinahe immer noch ein Grinsen im Gesicht stehen. Leider hab ich jetzt zwei Tage lang drüber nachgedacht, was man da Lustiges zu schreiben könnte, mir ist aber nur Unlustiges eingefallen.
Jedenfalls wurde diese Überschrift gemeißelt, geformt und geprägt, weil Silke G. aus BN und ich am Freitag Abend über das hier gelästert haben. Demnach hat frau den Beischlaf in der Ehe nicht nur zu dulden (->>> Duldungsstarre), sondern sie hat sich jeglicher abwertender Meinung bzw. Äußerung zu  enthalten. Eine rein passive Opferung ihrer selbst entspricht aber auch nicht dem, was sich weiland der oberste ordentliche Gerichtshof der Bundesrepublik so unter ehelichem Verkehr vorstellte (->>> Jauchzen).
Komisch- vor dreißig Jahren, als uns im Rahmen unseres FH-Studiums dieses Urteil des BGH erstmalig präsentiert wurde, haben wir uns noch schenkelklopfend über diese Richter amüsiert.
Heute erbost mich so ein Urteil, obwohl es beinahe 50 Jahre alt ist. Und weil es, trotz allem, nicht wirklich aus der Welt ist- 2009 wurde in Afghanistan ein Gesetz verabschiedet, nach dem sich eine Ehefrau wenigstens einmal in vier Tagen ihrem Ehemann zu unterwerfen habe.
Ob auch dies jauchzend zu geschehen hat, ist nicht überliefert.

2 Kommentare:

Meise hat gesagt…

Mich macht so was immer tierisch wütend.

Lily hat gesagt…

Dito.