Freitag, 26. März 2010

Fundgrube Internet

Anlässlich der Abrechnung der Kosten für meine Brille mit der Beihilfestelle und meiner (privaten) Krankenversicherung hab ich ein bisschen gegoogelt- die Beihilfe wollte nämlich partout die Kosten für das enthaltene 8-Dioptrien-Prisma nicht übernehmen.


Dabei bin ich nicht nur drauf gestoßen, dass offenbar Winkelfehlsichtigkeit nicht automatisch als Anlass für die Notwendigkeit der Verordnung eines Prismas gesehen wird (es scheint sich um Glaubensfragen zu handeln, ob man diese Fehlsichtigkeit per Prisma korrigieren muss), sondern ich habe auch eine Liste mit „Körperzubehör“ gefunden, welches teilweise übernommen wird, teilweise auch nicht.

Soweit, so nichts Besonderes.

Aber mir wurde doch anders, als ich die folgenden Gegenstände in der Liste entdeckt habe:





Quengelschiene.

Penisklemme.

Augenheizkissen.

Katapultsitz.



Und last, and completely out of any question: Katzenfell.



Außerdem hab ich folgendes Urteil gefunden:



Amtsgericht M…


Az.:


Verkündet am 25.04.1991


________________________________________


In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht M… auf die mündliche Verhandlung vom 25. April 1991 für Recht erkannt:


Die Klage wird abgewiesen.


Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.


Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


Tatbestand:


Der Kläger hatte bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca, Hotel La C, für die Zeit vom 15. bis 29. August 1990 zum Preis von 3.078,— DM gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett. Der Kläger trägt vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, daß es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen daß er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei. Ein friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis sei während der gesamten 14-tägigen Urlaubszeit nicht zustande gekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden.


Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 20 % des Reisepreises. Der erhoffte Erholungswert, die Entspannung und die ersehnte Harmonie mit seiner Lebensgefährtin sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Dies habe bei ihm und bei seiner Lebensgefährtin zu Verdrossenheit, Unzufriedenheit und auch Ärger geführt. Der Erholungswert habe darunter erheblich gelitten.


Der Kläger stellt den Antrag, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 615,60 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11.10.1990 zu zahlen.


Die Beklagte bittet um Klageabweisung. Sie meint, die Klage könne nicht ernst gemeint sein.


Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Schriftsätze verwieset.


Entscheidungsgründe


Die Klage ist zulässig.


Der Beklagten ist zuzugeben, daß hier leicht der Eindruck entstehen könnte, die Klage sei nicht ernst gemeint. Die Zivilprozeßordnung sieht allerdings einen derartigen Fall nicht vor, so daß es hierfür auch keine gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen gibt.


Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet.


Der Kläger hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Klägers an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit, aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hatte verbringen müssen.


Aber selbst wenn man dem Kläger seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten mit der Folge, daß sich der Reisepreis nicht mindert und daß auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen.


Der Kläger hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, daß die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, daß der Kläger etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.


Die Nebenentscheidungen ergeben sich aus den §§ 91, 708 Nr. 11, 713 ZPO.




Na also. Für den Beischlaf, gegen die Katapultsitze!


Schönen Tag,


 

8 Kommentare:

Schäfchen hat gesagt…

Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit, aller Beteiligten.

*gackerndvomstuhlrutsch*

Und dann noch die Passage mit dem Hosengürtel.

*schnappatmunghab*

Bei der Verlesung des Urteils und der Begründung hätte man mich hochkant aus dem Sitzungssaal geworfen... ich hätte das komplette Gerichtsgebäude mit meinem Lachanfall unterhalten.

Ist das herrlich *immernochlach*

Lily hat gesagt…

Tja, deutsche Richter. Manche sind sogar des Humors kundig:-)

Frau Vau hat gesagt…

DAS hätte ich bei einem deutschen Gericht sicher nicht erwartet.... bin fast an meinem Kaffee erstickt :-)

Und dann kam dann noch die Wortbestätigung... halt dich fest:


NOFACK.... jetzt ists ganz um mich geschehen.....

Pauls-wunderwords hat gesagt…

Da würde ich voll in Berufung gehen.

Begründung:

Die Urlaubszeit dient der Erholung und Regeneration vom harten Berufsalltag. 46 Wochen im Jahr arbeite ich, bin somit Steuerzahler und leiste einen nicht geringen Beitrag zum Funktionieren unseres staatlichen Systems. Von daher habe ich Anspruch auf ungetrübte Urlaubstage. Ich hatte mich so auf ein gesteigertes Intimverhalten mit meiner Frau gefreut, weil ich in der restlichen Zeit des Jahres immer so kaputt von Arbeit und vom Steuern zahlen bin. Diese Freude wurde bitter enttäuscht. Gerade im Urlaub sollte man Anspruch auf alle Stellungsmöglichkeiten haben, inklusive derer, die ein Doppelbett bedürfen. Die Anzahl der Stellungen wird in einem Einzelbett erheblich eingeschränkt, was dem auf Erholung vom Arbeitsalltag und Steuern zahlen bedachten Urlauber nicht zuzumuten ist.

Die Begründung mit dem Hosengürtel ist unzulässig, da ich ausschließlich Jogginghosen trage. Ungeachtet dessen besitze ich auch einen Hosengürtel, den ich aber gerade in diesem Moment für spezielle Prakiken während des Intimverkehrs mit meiner Frau benötige.

Auch der Kauf einer Schnur entbehrt jeglicher Zumutbarkeit. Wo kommen wir denn da hin? Als nächstes muss ich auch noch einen Staubsauger kaufen, um meine an Spinnenphobie leidende Frau zu retten oder was?

Inwieweit die Genügsamkeit des hohen Gerichts betreffs mehrerer allgemein bekannter und üblicher Variationen der Ausführung des Beischlafs in einem Einzelbett hootiessverallgemeinert werden kann, ist sehr fraglich.

Womble hat gesagt…

Ich ignoriere das hoh Gericht und beantrage den Katapultsitz!!!!

Falcon hat gesagt…

Quengelschiene - das weckt Erinnerungen an die Ausbildung, als wir Beihilfevorschriften lernen mussten.
Ich hatte mir das Teil immer als ein relativ nöliges Stück Metall vorgestellt, dass sämtlichen anderen Suspensorien regelmäßig die gute Laune verdirbt und ständig fragt, ob man denn bald da sei.
Und ob es ein Eis kriegen kann.

Meise hat gesagt…

Du meine Güte. Das hört sich ja gefährlich an, was es da so gibt. Autsch.

Tja, wer Sex nur mittig im ZweimalzweiMeterBett gewohnt ist, bekommt im Urlaub wohl Probleme. *lach*

Georg hat gesagt…

Wie sagt man so schön:
So etwas passiert, wenn man Sex zu sehr in den Mittelpunkt rückt. ;-)