Die Überschrift, die mir so gut gefiel, als sie in einem
Gespräch mit einer lieben Freundin sozusagen gekürt wurde, die lässt mir beinahe immer
noch ein Grinsen im Gesicht stehen. Leider hab ich jetzt zwei Tage lang drüber
nachgedacht, was man da Lustiges zu schreiben könnte, mir ist aber nur Unlustiges
eingefallen.
Jedenfalls wurde diese Überschrift gemeißelt, geformt und
geprägt, weil Silke G. aus BN und ich am Freitag Abend über das hier
gelästert haben. Demnach hat frau den Beischlaf in der Ehe nicht nur zu dulden
(->>> Duldungsstarre),
sondern sie hat sich jeglicher abwertender Meinung bzw. Äußerung zu enthalten. Eine rein passive Opferung ihrer
selbst entspricht aber auch nicht dem, was sich weiland der oberste ordentliche
Gerichtshof der Bundesrepublik so unter ehelichem Verkehr vorstellte (->>> Jauchzen).
Komisch- vor dreißig Jahren, als uns im Rahmen unseres
FH-Studiums dieses Urteil des BGH erstmalig präsentiert wurde, haben wir uns
noch schenkelklopfend über diese Richter amüsiert.
Heute erbost mich so ein Urteil, obwohl es beinahe 50 Jahre
alt ist. Und weil es, trotz allem, nicht wirklich aus der Welt ist- 2009 wurde
in Afghanistan ein Gesetz verabschiedet, nach dem sich eine Ehefrau wenigstens
einmal in vier Tagen ihrem Ehemann zu unterwerfen habe.
Ob auch dies jauchzend zu geschehen hat, ist nicht
überliefert.
2 Kommentare:
Mich macht so was immer tierisch wütend.
Dito.
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