Donnerstag, 23. Juli 2009

Gut gemeint

… ist was total, vollständig und rundum anderes als „gut“.

Das fällt mir am krassesten dann auf, wenn wieder jemand versucht, sich möglichst gewählt auszudrücken, dabei aber voll ins Klo greift.
Wie man den folgenden Formulierungen entnehmen kann, ist man davor auch in Behörden nicht sicher.
In einem Aktenvorgang (in EINEM Aktenvorgang) war, unter anderem, folgendes zu lesen:

„intuitionsübergreifend“
Das ist so eine Art Telepathie, wie mir scheint.

„der Lausbub aus den Augen springend“
Das schmerzt, schon bei der Vorstellung.

„mit gesengtem Kopf“
Auch das: Autsch.

„…muss mit dem Eintritt einer drohenden Behinderung gerechnet werden“.
Na, dann ist ja alles gut; schlimm wäre, wenn die Behinderung selbst schon einträte.
Solange man nur mit der Drohung rechnen muss- bitte. Damit kommen wir klar.

Und, der Klassiker:
„… übersende ich Ihnen hiermit die Abtrittserklärung“

Die was bitte?

Kinders, es heißt „Abtretung“. Ein „Abtritt“ ist was vollständig anderes.
Den kann man nicht erklären, den kann man nur putzen, oder nutzen.

In diesem Sinne: Schönen Donnerstag zusammen!

Eure

Lily

3 Kommentare:

Klapsenschaffner hat gesagt…

Hast keinen mit einer "Abgangserklärung" gefunden?

Paula hat gesagt…

Um erledigung wird gebeten m.d.B. um folgende Bitte....

Meise hat gesagt…

"Intuitionsübergreifend" find ich ja noch am schönsten. *grins*